Zur Einführung

Die Rosenkranzbruderschaft Landeck (im folgenden RKB-Landeck) wurde im Jahre 1575 in Landeck als erste Rosenkranzbruderschaft in der Diözese Brixen gegründet, hörte offiziell nie zu existieren auf und wird nun nach einer Ruhezeit von einigen Jahrzehnten zum Rosenkranzfest im Jahr 2018 wiedererrichtet.

Was ist die Rosenkranzbruderschaft

Die RKB- Landeck ist eine Gebetsgemeinschaft Gleichgesinnter. Sie ist eine private Vereinigung von Gläubigen lt. § 321 CIC (Kirchenrecht). Sitz der RKB-Landeck ist die Stadtpfarrkirche zu „Unserer Lieben Frau Mariä Himmelfahrt“ im Stadtteil Landeck-Angedair.

Ihre Ziele

1. Die Erneuerung der Mitglieder aus dem christlichen Geist gemäß dem Vorbild und unter dem besonderen Schutz der Rosenkranzkönigin, der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria.

2. Die Hinführung und Begleitung der Mitglieder zu einem apostolischen oder diakonalen Engagement im eigenen Lebens- bzw. Arbeitsumfeld.

Ihre Aufgaben (Auszug)

1. Die Pflege des persönlichen und gemeinschaftlichen Rosenkranzgebetes.

2. Die Mitgestaltung der Feier des Rosenkranzfestes und des Rosenkranz-Sonntags, insbesondere das Halten einer Gebets-Novene und die Teilnahme am Rosari-Umgang.

3. Die Mitgestaltung von Maiandachten und Oktober-Rosenkränzen in allen Landecker Pfarrkirchen.

4. Die Feier der Hl. Messe für lebende und verstorbene Mitglieder und zum Wohl der Bruderschaft mindestens einmal pro Jahr.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied der RKB Landeck können gefirmte Männer, Frauen und Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr werden, die in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. Die Mitglieder bekennen sich zu den Zielen und Aufgaben der RKB-Landeck und nehmen die mit der Mitgliedschaft übernommenen Rechte und Pflichten wahr. Jedes Mitglied wird mit Vor- und Zunamen und Geburtsdatum in das Bruderschaftsbuch eingetragen.

Aufnahme eines Mitglieds

Die Aufnahme neuer Mitglieder der RKB erfolgt vornehmlich am Rosenkranzsonntag im Rahmen des Festgottesdienstes, bzw. nach Bedarf an anderen Marienfesten durch den Präses spiritualis. Nach der Predigt leisten die neuen Mitglieder das Bruderschafts-Versprechen. Die anwesenden Mitglieder der Bruderschaft sprechen anschließend gemeinsam mit den neuen Mitgliedern das Bruderschaftsgebet. Die Aufnahme wird mit dem Handschlag der neuen Mitglieder mit dem Präses spiritualis und den anwesenden Vertretern des Vorstandes abgeschlossen. In Ausnahmefällen kann die Aufnahme auch vor dem Vorstand in „privaten Rahmen“ vor dem Bruderschaftsaltar vorgenommen werden (nicht öffentlich).

Welche Rechte besitzt das Mitglied? (Auszug)

1. An der Kongregation teilzunehmen und dort das aktive und passive Wahlrecht auszuüben.

2. Am Gemeinschaftsleben der RKB teilzunehmen.

3. An den Veranstaltungen (Fort- und Weiterbildung, Exerzitien und Einkehrtage, Exkursionen, gemütliche Zusammenkünfte) der RKB teilzunehmen.

4. Bei der Kongregation über die Mittelverwendung der RKB mitzuentscheiden.

5. Sich im Konfliktfall an den Vorstand bzw. an den Präses spiritualis zu wenden.

Wozu verpflichtet man sich? (Auszug)

1. das Rosenkranzgebet aktiv zu pflegen und nach Möglichkeit ein selbstgewähltes diakonales Apostolat zu übernehmen.

2. geschwisterlicher, d.h. solidarischer und ehrlicher Umgang mit den Brüdern und Schwestern der RKB.

3. das tägliche Gebet des Bruderschaftsgebetes und des Rosenkranzgebetes bzw. zumindest eines Gesätzes, mindestens aber das Gebet des ganzen Rosenkranzes einmal pro Woche.

4. nach Möglichkeit die Teilnahme und Mitfeier des Begräbnisses eines verstorbenen Mitgliedes der RKB.

5. nach Möglichkeit die Teilnahme an der Lichterprozession am Vorabend des Rosarifestes.

6. die Teilnahme an den Kongregationen bzw. sich aus gerechtfertigten Gründen davon zu entschuldigen. Davon dispensiert sind sogenannte „stille Mitglieder“ (zB kranke, bettlägerige, nicht ortsansässige Personen, denen ein Gemeinschaftsleben nicht möglich ist).

7. die Leistung des (auf freiwilliger Basis stehenden) jährlichen Bruderschaftsopfers (Jahresbeitrag).

Alle diese Pflichten verpflichten nicht unter Sünde; die Unterlassung bedeutet aber persönlich die Nichtteilnahme am Gebets- und Gemeinschaftsleben der RKB-Landeck.

Leitung und Funktionen der Rosenkranzbruderschaft

Die Kongregation – die Jahreshauptversammlung aller Mitglieder. Sie wählt jeweils für drei Jahre den Vorstand, beschließt die Höhe des Bruderschaftsopfers und legt das Jahresprogramm fest.

1. Der Präses spiritualis – der geistliche Leiter der Bruderschaft ist an das Amt des Pfarrers der Stadtpfarre Maria Himmelfahrt gebunden.

2. Der Vorstand - obliegt die Leitung des RKB-Landeck

3. Der Präfekt leitet den Vorstand und vertritt die RKB nach außen

4. Der Subpräfekt unterstützt den Präfekten bei der Leitung

5. Der Secretarius (=Schriftführer)